Balkonkraftwerk anmelden 2026: 800-Watt-Regel, Marktstammdatenregister, Steckdose – was gilt
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Für Balkonkraftwerke – offiziell „Steckersolargeräte“ – gelten seit 2024 deutlich einfachere Regeln. Mit dem Solarpaket I, einer Änderung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht und der neuen Produktnorm DIN VDE V 0126-95 vom Dezember 2025 hat sich viel geändert. Hier ist der Stand im Oktober 2026, mit Quellen.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er fasst die Angaben von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesnetzagentur, Umweltbundesamt und VDE zusammen.
Die Leistungsgrenzen: 800 VA und 2.000 W
Durch das Solarpaket I wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die maximale Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte auf 800 Voltampere angehoben.
Die Solarmodule dürfen zusammen höchstens 2.000 Watt haben. Liegt eine Anlage darüber, gilt sie als reguläre PV-Anlage – mit allen Pflichten, die dazugehören.
Entscheidend für die 800 VA ist laut Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt die Angabe auf dem Typenschild oder im Einheitenzertifikat des Wechselrichters.
Eine Drosselung per Software reicht nicht aus – egal, ob sie der Hersteller oder du selbst einstellst. Ein Wechselrichter mit 1.000 VA laut Typenschild ist also kein Steckersolargerät im Sinne der vereinfachten Regeln, auch wenn er in der App auf 800 W begrenzt ist.
Auch Balkonkraftwerke mit Speicher fallen unter diese Grenzen: Maßgeblich ist, was der Wechselrichter höchstens ins Hausnetz abgibt.
Pro Stromzähler ist laut Umweltbundesamt nur ein selbst angemeldetes Steckersolargerät zulässig. Ein Balkonkraftwerk darf aber zusätzlich zu einer vorhandenen PV-Dachanlage betrieben werden.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Seit dem 16. Mai 2024 reicht für ein Balkonkraftwerk die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Die frühere zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Registrierung soll innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.
Abgefragt werden nur wenige Angaben:
- Standort der Anlage
- Datum der Inbetriebnahme
- Gesamtleistung der Module (in Watt)
- Leistung des Wechselrichters
- Nummer deines Stromzählers
Die Bundesnetzagentur stellt dafür eine eigene Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke bereit. Du brauchst ein Benutzerkonto im Register.
Mit Speicher: Betreibst du zusätzlich einen Stromspeicher, beantwortest du die entsprechende Frage im Formular mit „Ja“ und gibst die Daten des Speichers mit an. Laut Bundeswirtschaftsministerium muss ein Speicher außerdem beim Netzbetreiber angemeldet werden. Mehr dazu in meiner Kaufberatung zu Balkonkraftwerken mit Speicher.
Keine Einspeisevergütung: Wer die Sonderregelung für Steckersolargeräte nutzt, bekommt für den ins Netz eingespeisten Überschuss kein Geld („unentgeltliche Abnahme“).
Eine EEG-Vergütung ist zwar grundsätzlich möglich, dann verliert die Anlage aber laut Bundeswirtschaftsministerium den Status als Steckersolargerät und damit die Vereinfachungen. Ein Balkonkraftwerk lohnt sich also über den Strom, den du selbst gleichzeitig verbrauchst.
Der Stromzähler: Was passiert mit dem alten Zähler?
Viele Haushalte haben noch einen analogen Ferraris-Zähler, der sich rückwärts drehen kann, wenn das Balkonkraftwerk mehr erzeugt, als im Haushalt verbraucht wird.
Das wird übergangsweise geduldet: Du darfst das Balkonkraftwerk mit jedem vorhandenen Zähler in Betrieb nehmen.
Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister prüft der Messstellenbetreiber – meist der Netzbetreiber – den Zähler und tauscht ihn bei Bedarf gegen eine moderne Messeinrichtung (Zweirichtungszähler).
Laut Bundeswirtschaftsministerium ist das für dich im Regelfall kostenlos, auch im laufenden Betrieb entstehen keine Mehrkosten. Unabhängig davon werden alte Ferraris-Zähler bis 2032 ohnehin schrittweise ersetzt.
Die Steckdose: Schuko oder Energiesteckvorrichtung?
Die lange umstrittene Frage nach dem Schuko-Stecker ist seit Dezember 2025 normativ geklärt. Mit der Produktnorm DIN VDE V 0126-95:2025-12 ist der Anschluss an eine normale Haushaltssteckdose unter Bedingungen normgerecht:
- Die Wechselrichterleistung beträgt höchstens 800 VA.
- Die Modulleistung beträgt höchstens 960 W (800 W plus 20 %, was etwa zwei Standardmodulen entspricht).
- Der Basisschutz ist mechanisch oder elektromechanisch sichergestellt – etwa durch einen speziellen Schuko-Stecker mit Schutzumhüllung der Kontaktstifte, einen internen Trennschalter oder eine galvanische Trennung in einem entsprechend ausgelegten Wechselrichter.
Bei mehr als 960 W bis 2.000 W Modulleistung ist für den normgerechten Anschluss weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung (zum Beispiel der sogenannte Wieland-Stecker) oder ein Festanschluss durch eine Elektrofachkraft nötig. Hintergrund: Bei mehr Modulleistung liegt die volle Wechselrichterleistung deutlich länger am Stecker an.
Was du außerdem beachten solltest:
- Keine Mehrfachsteckdose verwenden. Die Steckdose sollte geerdet, wettergeschützt und in der Nähe des Aufstellortes sein.
- Der VDE empfiehlt, dass eine Elektrofachkraft prüft, ob der Stromkreis für die Einspeisung ausreichend dimensioniert und abgesichert ist.
- Beim Kauf auf die Konformität mit DIN VDE V 0126-95 achten, wenn du per Schuko anschließen willst. Achte darauf, dass der Hersteller das ausdrücklich angibt, etwa im Datenblatt.
Mieter und Wohnungseigentümer
Seit dem 17. Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Mieter können nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter ihnen die Installation erlaubt. Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG eine angemessene bauliche Veränderung für ein Steckersolargerät verlangen.
Das heißt nicht, dass du ohne Zustimmung loslegen kannst: Du musst weiterhin fragen.
Vermieter oder Eigentümergemeinschaft können aber nur noch aus triftigem Grund ablehnen – beim Mietrecht etwa, wenn die Maßnahme dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Über die Art der Ausführung (zum Beispiel die Montage) kann die Eigentümergemeinschaft mitentscheiden.
Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt, die Pläne frühzeitig mitzuteilen und auf eine sichere, unauffällige Montage zu achten.
Checkliste
- Wechselrichter mit höchstens 800 VA laut Typenschild wählen, Module mit höchstens 2.000 W – für den Schuko-Anschluss höchstens 960 W und ein Gerät nach DIN VDE V 0126-95.
- Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft einholen.
- Sicher montieren (Wind- und Schneelasten beachten), passende Steckdose nutzen, im Zweifel den Stromkreis von einer Elektrofachkraft prüfen lassen.
- Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren – mit Speicher diesen mit angeben und beim Netzbetreiber melden.
- Den Zählertausch abwarten; darum kümmert sich der Messstellenbetreiber.
Welche Sets und Speicher es gibt und was sie laut Hersteller leisten, zeigt mein Vergleich.
Quellen
Quellen anzeigen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Kurzinformation zu Steckersolargeräten, Stand März 2026
- Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister: Häufige Fragen und Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke
- Umweltbundesamt: Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)
- VDE FNN: Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss & Anmeldung; VDE: Steckersolargeräte – FAQ
- Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 306: Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten, in Kraft seit 17.10.2024
- § 20 WEG und § 554 BGB
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