Balkonkraftwerk anmelden 2026: 800-Watt-Regel, Marktstammdatenregister, Steckdose – was gilt

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Für Balkonkraftwerke – offiziell „Steckersolargeräte“ – gelten seit 2024 deutlich einfachere Regeln. Mit dem Solarpaket I, einer Änderung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht und der neuen Produktnorm DIN VDE V 0126-95 vom Dezember 2025 hat sich viel geändert. Hier ist der Stand im Oktober 2026, mit Quellen.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er fasst die Angaben von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesnetzagentur, Umweltbundesamt und VDE zusammen.

Die Leistungsgrenzen: 800 VA und 2.000 W

Durch das Solarpaket I wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die maximale Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte auf 800 Voltampere angehoben.

Die Solarmodule dürfen zusammen höchstens 2.000 Watt haben. Liegt eine Anlage darüber, gilt sie als reguläre PV-Anlage – mit allen Pflichten, die dazugehören.

Entscheidend für die 800 VA ist laut Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt die Angabe auf dem Typenschild oder im Einheitenzertifikat des Wechselrichters.

Eine Drosselung per Software reicht nicht aus – egal, ob sie der Hersteller oder du selbst einstellst. Ein Wechselrichter mit 1.000 VA laut Typenschild ist also kein Steckersolargerät im Sinne der vereinfachten Regeln, auch wenn er in der App auf 800 W begrenzt ist.

Auch Balkonkraftwerke mit Speicher fallen unter diese Grenzen: Maßgeblich ist, was der Wechselrichter höchstens ins Hausnetz abgibt.

Pro Stromzähler ist laut Umweltbundesamt nur ein selbst angemeldetes Steckersolargerät zulässig. Ein Balkonkraftwerk darf aber zusätzlich zu einer vorhandenen PV-Dachanlage betrieben werden.

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Seit dem 16. Mai 2024 reicht für ein Balkonkraftwerk die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.

Die frühere zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Registrierung soll innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Abgefragt werden nur wenige Angaben:

  1. Standort der Anlage
  2. Datum der Inbetriebnahme
  3. Gesamtleistung der Module (in Watt)
  4. Leistung des Wechselrichters
  5. Nummer deines Stromzählers

Die Bundesnetzagentur stellt dafür eine eigene Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke bereit. Du brauchst ein Benutzerkonto im Register.

Fünf Karten mit den Angaben für das Marktstammdatenregister: 1. Standort der Anlage, 2. Datum der Inbetriebnahme, 3. Gesamtleistung der Module in Watt, 4. Leistung des Wechselrichters, 5. Nummer des Stromzählers. Darunter der Hinweis, bei einem Speicher die Frage nach dem Stromspeicher mit Ja zu beantworten.
Die fünf Angaben bei der Registrierung laut Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur.

Mit Speicher: Betreibst du zusätzlich einen Stromspeicher, beantwortest du die entsprechende Frage im Formular mit „Ja“ und gibst die Daten des Speichers mit an. Laut Bundeswirtschaftsministerium muss ein Speicher außerdem beim Netzbetreiber angemeldet werden. Mehr dazu in meiner Kaufberatung zu Balkonkraftwerken mit Speicher.

Keine Einspeisevergütung: Wer die Sonderregelung für Steckersolargeräte nutzt, bekommt für den ins Netz eingespeisten Überschuss kein Geld („unentgeltliche Abnahme“).

Eine EEG-Vergütung ist zwar grundsätzlich möglich, dann verliert die Anlage aber laut Bundeswirtschaftsministerium den Status als Steckersolargerät und damit die Vereinfachungen. Ein Balkonkraftwerk lohnt sich also über den Strom, den du selbst gleichzeitig verbrauchst.

Der Stromzähler: Was passiert mit dem alten Zähler?

Viele Haushalte haben noch einen analogen Ferraris-Zähler, der sich rückwärts drehen kann, wenn das Balkonkraftwerk mehr erzeugt, als im Haushalt verbraucht wird.

Das wird übergangsweise geduldet: Du darfst das Balkonkraftwerk mit jedem vorhandenen Zähler in Betrieb nehmen.

Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister prüft der Messstellenbetreiber – meist der Netzbetreiber – den Zähler und tauscht ihn bei Bedarf gegen eine moderne Messeinrichtung (Zweirichtungszähler).

Laut Bundeswirtschaftsministerium ist das für dich im Regelfall kostenlos, auch im laufenden Betrieb entstehen keine Mehrkosten. Unabhängig davon werden alte Ferraris-Zähler bis 2032 ohnehin schrittweise ersetzt.

Die Steckdose: Schuko oder Energiesteckvorrichtung?

Die lange umstrittene Frage nach dem Schuko-Stecker ist seit Dezember 2025 normativ geklärt. Mit der Produktnorm DIN VDE V 0126-95:2025-12 ist der Anschluss an eine normale Haushaltssteckdose unter Bedingungen normgerecht:

Bei mehr als 960 W bis 2.000 W Modulleistung ist für den normgerechten Anschluss weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung (zum Beispiel der sogenannte Wieland-Stecker) oder ein Festanschluss durch eine Elektrofachkraft nötig. Hintergrund: Bei mehr Modulleistung liegt die volle Wechselrichterleistung deutlich länger am Stecker an.

Skala der Modulleistung: bis 960 Wp Schuko-Steckdose möglich, wenn das Gerät DIN VDE V 0126-95 erfüllt; über 960 bis 2.000 Wp Energiesteckvorrichtung wie Wieland-Stecker oder Festanschluss; über 2.000 Wp reguläre PV-Anlage. Wechselrichter jeweils höchstens 800 VA.
Welcher Anschluss bei welcher Modulleistung normgerecht ist (DIN VDE V 0126-95:2025-12, EEG). Keine Rechtsberatung.

Was du außerdem beachten solltest:

Mieter und Wohnungseigentümer

Seit dem 17. Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Mieter können nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter ihnen die Installation erlaubt. Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG eine angemessene bauliche Veränderung für ein Steckersolargerät verlangen.

Das heißt nicht, dass du ohne Zustimmung loslegen kannst: Du musst weiterhin fragen.

Vermieter oder Eigentümergemeinschaft können aber nur noch aus triftigem Grund ablehnen – beim Mietrecht etwa, wenn die Maßnahme dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Über die Art der Ausführung (zum Beispiel die Montage) kann die Eigentümergemeinschaft mitentscheiden.

Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt, die Pläne frühzeitig mitzuteilen und auf eine sichere, unauffällige Montage zu achten.

Checkliste

  1. Wechselrichter mit höchstens 800 VA laut Typenschild wählen, Module mit höchstens 2.000 W – für den Schuko-Anschluss höchstens 960 W und ein Gerät nach DIN VDE V 0126-95.
  2. Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft einholen.
  3. Sicher montieren (Wind- und Schneelasten beachten), passende Steckdose nutzen, im Zweifel den Stromkreis von einer Elektrofachkraft prüfen lassen.
  4. Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registrieren – mit Speicher diesen mit angeben und beim Netzbetreiber melden.
  5. Den Zählertausch abwarten; darum kümmert sich der Messstellenbetreiber.
Ablaufdiagramm in fünf Schritten: 1. Gerät prüfen (Wechselrichter höchstens 800 VA laut Typenschild, Module höchstens 2.000 W, für Schuko höchstens 960 W), 2. Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft einholen, 3. sicher montieren und anschließen, 4. innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registrieren – mit Speicher diesen angeben und beim Netzbetreiber anmelden, 5. Zählertausch durch den Messstellenbetreiber abwarten.
Die Checkliste als Ablauf. Der Abzweig gilt nur, wenn du einen Speicher betreibst.

Welche Sets und Speicher es gibt und was sie laut Hersteller leisten, zeigt mein Vergleich.

Quellen

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Häufige Fragen

Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?
Höchstens 800 VA Wechselrichterleistung laut Typenschild oder Einheitenzertifikat und höchstens 2.000 W Modulleistung. Eine Drosselung per Software reicht nicht.
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die frühere Meldung beim Netzbetreiber entfällt; einen Speicher musst du laut Bundeswirtschaftsministerium aber zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden.
Darf ich ein Balkonkraftwerk an eine normale Schuko-Steckdose anschließen?
Laut DIN VDE V 0126-95:2025-12 ja, wenn das Gerät die Norm erfüllt, der Wechselrichter höchstens 800 VA und die Module höchstens 960 W haben. Darüber braucht es eine Energiesteckvorrichtung oder einen Festanschluss.
Was passiert mit meinem alten Stromzähler?
Er wird übergangsweise geduldet. Nach der Registrierung tauscht der Messstellenbetreiber ihn bei Bedarf gegen einen Zweirichtungszähler, laut Bundeswirtschaftsministerium im Regelfall kostenlos.
Kann mein Vermieter das Balkonkraftwerk verbieten?
Du musst weiterhin fragen. Seit dem 17. Oktober 2024 sind Steckersolargeräte aber privilegierte bauliche Veränderungen; Vermieter oder Eigentümergemeinschaft können nur noch aus triftigem Grund ablehnen.

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